Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gem. § 17 DSG-EKD in der Familienbildungsstätte für Mitarbeiter:innen
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. In dieser Datenschutzinformation möchten wir Sie darüber informieren, welche Daten wir erheben, wie wir diese verarbeiten und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre Daten haben. Unsere Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD) und anderen relevanten Datenschutzvorschriften.
Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne des Datenschutzgesetzes ist:
FABI – Ev. Familien-Bildungsstätte
Fritzenwiese 9
29221 Celle
Tel. 05141 9090365
Tel. 05141 9090369
E-Mail
Datenschutzbeauftragte
Als Datenschutzbeauftragte bestellt, ist:
Agentur für Datenschutz
Karoline Tancredi
Am Urnenfeld 11
29339 Wathlingen
Tel. 0176 87858879
E-Mail
Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten wir die nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Daten von Ihnen:
Persönliche Daten:
- Name, Vorname
- Anschrift
- Geburtsdatum und -ort
- Familienstand
- Religionszugehörigkeit
- Gesundheitsdaten
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Beschäftigungsbezogene Daten:
- Personalnummer
- Beschäftigungszeitpunkt
- Arbeitszeit (Kommen/Gehen, tägliche Dienstzeiten) , Krankheit, Urlaub)
- Dienstreisen
- Sozialversicherungsdaten
Finanzielle Daten:
- Höhe des Gehalts , Gehaltsstufe
- Kontodaten (Bank, IBAN)
Leistungsbezogene Daten:
- Beurteilungen (Beurteilungsbögen, Arbeitsergebnisse, Abmahnungen)
- Schulungen
Rechtsgrundlage und Zwecke der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses erfolgt auf Grundlage verschiedener Rechtsvorschriften. Dazu zählen insbesondere die Erlaubnistatbestände gemäß § 6 und § 49 DSG-EKD, die die Verarbeitung zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erlauben. Darüber hinaus können bereichsspezifische Regelungen wie landeskirchliche Datenschutz-Durchführungsbestimmungen, tarifvertragliche Vereinbarungen oder Bestimmungen des Sozialgesetzbuches relevant sein.
In bestimmten Fällen kann die Verarbeitung auch auf einer Interessenabwägung gemäß § 6 Nr. 4 DSG-EKD beruhen, etwa wenn berechtigte Interessen der Familienbildungsstätte gegenüber den Interessen der betroffenen Person überwiegen. Sofern besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden – beispielsweise Gesundheitsdaten oder Angaben zur Religionszugehörigkeit – erfolgt dies ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 13 DSG-EKD, in der Regel mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung oder wenn eine gesetzliche Grundlage dies erlaubt.
Die Datenverarbeitung dient insbesondere der Personalverwaltung, der Organisation des Arbeitsalltags, der Abrechnung, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie der Qualitätssicherung innerhalb der Einrichtung.
- § 6 Nr. 1 DSG-EKD: Erlaubnis durch Rechtsvorschrift
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet. Dies bedeutet, dass kirchliche Einrichtungen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, wenn dies durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben ist. Beispiele hierfür sind die Kirchenbuchordnung oder andere kirchliche Regelungen, die die Verarbeitung bestimmter Daten vorschreiben. - § 6 Nr. 2 DSG-EKD: Einwilligung der betroffenen Person
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. - § 6 Nr. 3 DSG-EKD: Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle erforderlich ist. Dies umfasst auch die Ausübung kirchlicher Aufsicht. Beispiele hierfür sind die Verwaltung von Gemeindemitgliedern oder die Durchführung kirchlicher Veranstaltungen. - § 6 Nr. 4 DSG-EKD: Wahrung berechtigter Interessen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Ein Beispiel hierfür wäre die Verarbeitung von Daten zur Verbesserung der Sicherheit innerhalb der kirchlichen Einrichtung. - § 6 Nr. 5 DSG-EKD: Erfüllung eines Vertrages
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Verarbeitung von Daten im Rahmen eines Mietvertrages oder eines Arbeitsvertrages. - § 6 Nr. 6 DSG-EKD: Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Dies bedeutet, dass kirchliche Einrichtungen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, wenn dies notwendig ist, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Beispiele dafür sind steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder Meldepflichten gegenüber staatlichen Behörden. - § 6 Nr. 7 DSG-EKD: Schutz lebenswichtiger Interessen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn Sie erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.
Darüber hinaus ist in bestimmten Fällen auch die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten möglich.
- § 13 Abs. 2 Nr. 1 DSG-EKD:
Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (bspw. Gesundheitsdaten) ist zulässig, wenn die betroffene Person für einen oder mehrere festgelegte Zwecke eine Einwilligung erteilt hat. - § 13 Abs. 2 Nr. 2 DSG-EKD:
Die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten (bspw. Gesundheitsdaten) ist rechtmäßig, wenn die Verarbeitung erforderlich ist, damit die verantwortliche Stelle oder die betroffene Person die ihr aus dem kirchlichen Arbeitsrecht erwachsenen Rechte ausüben und ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeiter:innen bildet der § 49 DSG-EKD die gesetzliche Grundlage.
- § 49 Abs. 1 DSG-EKD:
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist zur Begründung, Durchführung oder Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere auch für Zwecke der Personalplanung und des Personaleinsatzes erforderlich, oder eine Rechtsvorschrift, ein Tarifvertrag oder eine Dienstvereinbarung sieht dies vor.
Die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten erfolgt zu den folgenden Zwecken:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erfolgt zu verschiedenen Zwecken, um die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen zu erfüllen. Hier sind die Hauptzwecke der Datenverarbeitung:
Begründung des Arbeitsverhältnisses:
- Bewerbungsprozess und Einstellung (gem. §§ 49 Abs. 1 DSG-EKD i.V.m 6 Nr. 2, 6. Nr. 5 DSG-EKD)
- Vertragsgestaltung und -abschluss (gem. §§ 49 Abs. 1 DSG-EKD i.V.m 6 Nr. 2, 6. Nr. 5 DSG-EKD),
- Arbeitsmedizinische Voruntersuchung (gem. § 6 Nr. 6 DSG-EKD).
Durchführung des Arbeitsverhältnisses:
- Verwaltung von Arbeitszeiten und Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit) (gem. §§ 6 Nr. 1, 6 Nr. 3 DSG-EKD),
- Dienstreiseabrechnung (gem. §§ 6 Nr. 1, 6 Nr. 3 DSG-EKD),
- Gehaltsabrechnung und Sozialversicherungsbeiträge (gem. §§ 6 Nr. 1, 6 Nr. 3 DSG-EKD),
- Im Rahmen der angebotenen betrieblichen Altersversorgung (gem. § 6 Nr. 3 DSG-EKD),
- Leistungsbeurteilungen und Weiterbildungen (gem. §§ 6 Nr. 1, 6 Nr. 3 DSG-EKD)
- Führen einer Geburtstagsliste der Mitarbeiter:innen (gem. § 49 Abs. 3 i.V.m. § 11 DSG-EKD)
- Websitebetreibung (gem. §§ 6 Nr. 3 DSG-EKD, 6 Nr. 4 DSG-EKD).
Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- Kündigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses (gem. 49 Abs. 1, 6 Nr. 3 DSG-EKD),
- Ausstellung von Arbeitszeugnissen (gem. §§ 6 Nr. 1, 6 Nr. 6 DSG-EKD)
Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen:
- Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften (gem. §§ 6 Nr. 1, 6 Nr. 6 DSG-EKD),
- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten (gem. § 6 Nr. 6 DSG-EKD),
- Beihilfe (gem. §§ 6 Nr. 1, 6 Nr. 3 DSG-EKD)
Organisation und Planung:
- Personalplanung und -einsatz (gem. §§ 49 Abs. 1, § 6 Nr. 3 DSG-EKD),
- Durchführung innerbetrieblicher Maßnahmen (z.B. Sicherheitsvorkehrungen) (gem. § 6 Nr. 6 DSG-EKD),
- IT-Support- und IT Sicherheit (gem. §§ 6 Nr. 3, 6 Nr. 6 DSG-EKD).
Schutz und Sicherheit:
- Gesundheits- und Arbeitsschutz (gem. §§ 6 Nr. 1, 6 Nr. 6 DSG-EKD),
- Datenschutz und IT-Sicherheit (gem. §§ 6 Nr. 1, 6 Nr. 6 DSG-EKD).
Empfänger der personenbezogenen Daten
Der Begriff des „Empfängers“ ist in § 4 Nr. 11 DSG-EKD definiert. Als Empfänger gilt jede natürliche oder juristische Person, kirchliche oder sonstige Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Dritten handelt oder nicht.
Im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses in der Familienbildungsstätte können Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weitergegeben werden:
- Interne Mitarbeitende
Personen innerhalb der Familienbildungsstätte, die mit Personalverwaltung, Abrechnung, Organisation oder Leitung betraut sind und die Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. - Kirchliche Träger und Verwaltungsstellen
Zentrale kirchliche Einrichtungen oder Verwaltungsabteilungen, die z. B. für die Gehaltsabrechnung, Personalentwicklung oder Fördermittelverwaltung zuständig sind. - Externe Dienstleister
Unternehmen oder Einzelpersonen, die im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß § 30 DSG-EKD tätig sind, z. B. IT-Dienstleister, Lohnabrechnungsbüros oder Anbieter von Fortbildungen. - Öffentliche Stellen
Behörden oder andere öffentliche Institutionen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht, z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Fördermittelgeber. - Rechtsvertretungen und Versicherungen
In Einzelfällen, etwa bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen oder Schadensfällen, können Daten an Rechtsanwälte oder Versicherungen weitergegeben werden.
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten von Mitarbeiter:innen werden nur so lange gespeichert, wie sie zur Erfüllung des Zwecks ihrer Erhebung erforderlich sind. Sobald dieser Zweck entfällt, erfolgt die Löschung der Daten, sofern keine spezialgesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Zu den relevanten gesetzlichen Grundlagen für verlängerte Speicherfristen zählen unter anderem Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch (SGB VII), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie der Abgabenordnung (AO).
Darüber hinaus findet die Kassationsordnung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Anwendung. Diese regelt die Aufbewahrung, Aussonderung und ggf. Archivierung von Schriftgut in kirchlichen Einrichtungen. Archivwürdige Unterlagen werden dauerhaft aufbewahrt, während nicht mehr benötigtes Schriftgut nach den Vorgaben des Kassationsplans ausgesondert und gelöscht wird.
Die Familienbildungsstätte stellt sicher, dass alle Datenverarbeitungen und Löschprozesse im Einklang mit den geltenden kirchlichen und staatlichen Datenschutzregelungen erfolgen.
Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht:
- auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gem. (§ 19 DSG-EKD) bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen das Recht auf Auskunft eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (§ 19 Abs. 3, 7 DSG-EKD),
- auf Berichtigung unrichtiger Daten (§ 20 DSG-EKD),
- auf Löschung Ihrer Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen (§ 21 DSG-EKD),
- auf Einschränkung der Verarbeitung (§ 22 DSG-EKD),
- auf Datenübertragbarkeit (§ 24 DSG-EKD),
- auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (§ 25 DSG-EKD),
- nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (§ 25a DSG-EKD).
Widerruf der Einwilligung
Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht.
Beschwerderecht
Sie haben das Recht sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt.
Die für uns zuständige Behörde ist:
Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Lange Laube 20
30159 Hannover
Tel. 0511 768128-0
Fax 0511 768128-20
E-Mail
Erforderlichkeit der Bereitstellung der personenbezogenen Daten und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Durchführung Ihres Beschäftigungsverhältnisses sowie zur Erfüllung unserer kirchlichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich. Ohne diese Daten ist eine ordnungsgemäße Personalverwaltung, Gehaltsabrechnung, Organisation des Arbeitsalltags und Einhaltung rechtlicher Vorgaben nicht möglich.
Sollten Sie bestimmte erforderliche personenbezogene Daten nicht bereitstellen, kann dies zur Folge haben, dass:
- arbeitsvertragliche Pflichten nicht erfüllt werden können,
- gesetzliche oder kirchliche Vorgaben nicht eingehalten werden,
- organisatorische Abläufe gestört werden,
- der Kontakt zu Ihnen eingeschränkt ist.
Wir bitten Sie daher, die notwendigen Daten vollständig und korrekt bereitzustellen, um eine rechtssichere und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Profiling bezeichnet die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem Ziel, bestimmte persönliche Merkmale einer Person zu bewerten – etwa Interessen, Verhalten oder Vorlieben. Solche Verfahren dienen häufig dazu, Vorhersagen zu treffen oder Entscheidungen zu unterstützen, die auf diesen Bewertungen basieren.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass in der Familienbildungsstätte keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfindet. Sämtliche Entscheidungen, die Ihre personenbezogenen Daten betreffen – insbesondere im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses – werden ausschließlich durch unsere Mitarbeitenden manuell getroffen. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre individuellen Lebensumstände und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.
Für Fragen rund um den Datenschutz steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte jederzeit gerne zur Verfügung.
Stand: 10-2025