Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gem. § 17 DSG-EKD im Rahmen der Reisekostenabrechnung

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. In dieser Datenschutzinformation möchten wir Sie darüber informieren, welche Daten wir erheben, wie wir diese verarbeiten und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre Daten haben. Unsere Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD) und anderen relevanten Datenschutzvorschriften.

Verantwortliche Stelle

Datenschutzbeauftragte

Erhebung und Verarbeitung von personenbezogener Daten

Im Rahmen der Aufgaben der Reisekostenabrechnung werden folgende personenbezogenen Daten verarbeitet:

Stammdaten der reisenden Person

  • Vor- und Nachname
  • Kontaktdaten
  • Personalnummer
  • Dienststelle / Abteilung
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer)
  • Bankverbindung (zur Auszahlung der Reisekosten)

Reisedaten

  • Reisezweck
  • Reiseziel(e)
  • Reisedatum und Uhrzeit (Abfahrt / Rückkehr)
  • Reisedauer
  • verwendete Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Flug, privater PKW)
  • ggf. Mitreisende (bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs)
  • Namen der Vertretung

Abrechnungsdaten

  • Fahrtkosten (z. B. Tickets, Kilometerpauschale)
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Nebenkosten (z. B. Parkgebühren, Gepäckaufbewahrung)
  • Vorschüsse oder Abschläge
  • Belege und Quittungen

Rechtsgrundlagen und Zwecke der Verarbeitung

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD) sowie anderen spezialgesetzlichen Grundlagen. Insbesondere § 6 DSG-EKD regelt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • § 6 Nr. 1 DSG-EKD: Erlaubnis durch Rechtsvorschrift
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet. Dies bedeutet, dass kirchliche Einrichtungen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, wenn dies durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben ist. Beispiele hierfür sind die Kirchenbuchordnung oder andere kirchliche Regelungen, die die Verarbeitung bestimmter Daten vorschreiben.
  • § 6 Nr. 2 DSG-EKD: Einwilligung der betroffenen Person
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
  • § 6 Nr. 3 DSG-EKD: Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle erforderlich ist. Dies umfasst auch die Ausübung kirchlicher Aufsicht. Beispiele hierfür sind die Verwaltung von Gemeindemitgliedern oder die Durchführung kirchlicher Veranstaltungen.
  • § 6 Nr. 4 DSG-EKD: Wahrung berechtigter Interessen
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Ein Beispiel hierfür wäre die Verarbeitung von Daten zur Verbesserung der Sicherheit innerhalb der kirchlichen Einrichtung.
  • § 6 Nr. 5 DSG-EKD: Erfüllung eines Vertrages
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Verarbeitung von Daten im Rahmen eines Mietvertrages oder eines Arbeitsvertrages.
  • § 6 Nr. 6 DSG-EKD: Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Dies bedeutet, dass kirchliche Einrichtungen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, wenn dies notwendig ist, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Beispiele dafür sind steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder Meldepflichten gegenüber staatlichen Behörden.
  • § 6 Nr. 7 DSG-EKD: Schutz lebenswichtiger Interessen
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn Sie erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.

Darüber hinaus ist in bestimmten Fällen auch die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten möglich.

  • § 13 Abs. 2 Nr. 1 DSG-EKD:
    Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (bspw. Gesundheitsdaten) ist zulässig, wenn die betroffene Person für einen oder mehrere festgelegte Zwecke eine Einwilligung erteilt hat.
  • § 13 Abs. 2 Nr. 2 DSG-EKD:
    Die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten (bspw. Gesundheitsdaten) ist rechtmäßig, wenn die Verarbeitung erforderlich ist, damit die verantwortliche Stelle oder die betroffene Person die ihr aus dem kirchlichen Arbeitsrecht erwachsenen Rechte ausüben und ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeiter:innen bildet der § 49 DSG-EKD die gesetzliche Grundlage.

  • § 49 Abs. 1 DSG-EKD:
    Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist zur Begründung, Durchführung oder Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere auch für Zwecke der Personalplanung und des Personaleinsatzes erforderlich, oder eine Rechtsvorschrift, ein Tarifvertrag oder eine Dienstvereinbarung sieht dies vor.

Die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten erfolgt zu den folgenden Zwecken:

  • Genehmigung und Organisation von Dienstreisen
    Die Daten werden verarbeitet, um Dienstreisen zu planen, zu genehmigen und organisatorisch umzusetzen.
    Rechtsgrundlage:
    § 6 Nr. 3 DSG-EKD – Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.

  • Berechnung und Auszahlung der Reisekostenvergütung
    Die personenbezogenen Daten dienen der korrekten Abrechnung und Erstattung der entstandenen Kosten.
    Rechtsgrundlage: § 6 Nr. 3 DSG-EKD – Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.

  • Prüfung und Nachweis von Erstattungsansprüchen
    Die Verarbeitung erfolgt zur Kontrolle und Dokumentation der geltend gemachten Ansprüche.
    Rechtsgrundlage:
    § 6 Nr. 3 DSG-EKD – Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.

  • Einhaltung gesetzlicher und kirchlicher Vorgaben
    Dazu zählen insbesondere das Bundesreisekostengesetz, steuerrechtliche Vorschriften und interne Richtlinien.
    Rechtsgrundlage: § 6 Nr. 3 DSG-EKD – Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.

  • Haushaltsrechtliche und buchhalterische Dokumentation
    Die Daten werden zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung und internen sowie externen Prüfung verarbeitet.
    Rechtsgrundlage: § 6 Nr. 4 DSG-EKD – Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben.
  • Verarbeitung freiwilliger Angaben oder besonderer Datenkategorien
    Wenn z. B. Gesundheitsdaten oder Angaben zu besonderen Bedürfnissen gemacht werden, erfolgt die Verarbeitung nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
    Rechtsgrundlage
    : § 6 Nr. 2 DSG-EKD – Einwilligung der betroffenen Person sowie § 13 Abs. 2 Nr. 1 DSG-EKD bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten.

Empfänger der personenbezogener Daten

Der Begriff des „Empfängers“ ist in § 4 Nr. 11 DSG-EKD legaldefiniert. Danach zählt als „Empfänger“ eine natürliche oder juristische Person, kirchliche oder sonstige Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Folgende Empfänger sind im Verarbeitungsprozess möglich:

Interne Stellen innerhalb der kirchlichen Einrichtung

  • Personalabteilung
  • Buchhaltung / Finanzabteilung
  • Dienstvorgesetzte oder Genehmigungsinstanzen

Externe Stellen

  • Auftragsverarbeiter (z.  Anbieter von Abrechnungssoftware oder Reisedienstleister), gemäß § 30 DSG-EKD
  • Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, sofern gesetzlich erforderlich
  • Banken, zur Auszahlung der Reisekostenvergütung
  • Rechnungsprüfungsbehörden oder kirchliche Aufsichtsorgane

 Behörden und öffentliche Stellen

  • Finanzbehörden, bei steuerrechtlich relevanten Vorgängen
  • Gerichte oder andere staatliche Stellen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht

Kirchliche Aufsichtsbehörden

  • Datenschutzaufsicht der EKD
  • Rechnungsprüfungsämter

Dauer der Speicherung

Die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten richtet sich nach verschiedenen Faktoren, einschließlich gesetzlicher Vorgaben und dem Zweck der Datenverarbeitung. Grundsätzlich müssen Daten so lange gespeichert werden, wie es gesetzliche Vorschriften, beispielsweise steuerliche oder arbeitsrechtliche Bestimmungen, erfordern. Diese Fristen können je nach Art der Daten variieren. Darüber hinaus werden Daten nur so lange aufbewahrt, wie es für den ursprünglichen Zweck der Erhebung notwendig ist. Sobald der Zweck entfällt, müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden. In der Praxis werden Daten zur Reisekostenabrechnung häufig bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Diese Frist ergibt sich aus steuerrechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben, insbesondere aus:

  • § 147 AO (Abgabenordnung)
  • § 257 HGB (Handelsgesetzbuch)
  • internen kirchlichen Haushaltsvorschriften.

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht:

  • auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gem. (§ 19 DSG-EKD) bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen das Recht auf Auskunft eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (§ 19 Abs. 3, 7 DSG-EKD),
  • auf Berichtigung unrichtiger Daten (§ 20 DSG-EKD),
  • auf Löschung Ihrer Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen (§ 21 DSG-EKD),
  • auf Einschränkung der Verarbeitung (§ 22 DSG-EKD),
  • auf Datenübertragbarkeit (§ 24 DSG-EKD),
  • auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (§ 25 DSG-EKD),

nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (§ 25a DSG-EKD)

Widerruf der Einwilligung

Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht.

Beschwerderecht

Sie haben das Recht sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt.

Die für uns zuständige Behörde ist:

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Lange Laube 20
30159 Hannover
Tel. 0511 7681280
E-Mail 

Erforderlichkeit der Bereitstellung der personenbezogenen Daten und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Erfüllung unserer kirchlichen Aufgaben und Pflichten sowie für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten sind wir in der Regel nicht in der Lage, die gewünschten kirchlichen Dienstleistungen oder Unterstützungen zu erbringen.

Sollten Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann dies zur Folge haben, dass wir:

  • Bestimmte kirchliche Dienstleistungen oder Unterstützungen nicht erbringen können.
  • Unsere gesetzlichen oder kirchlichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber nicht erfüllen können.
  • Den Kontakt zu Ihnen nicht aufrechterhalten können.

Wir bitten Sie daher, die erforderlichen Daten vollständig und korrekt bereitzustellen.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Profiling bezeichnet die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, um bestimmte persönliche Aspekte einer Person zu bewerten. Dies umfasst die Analyse von Vorlieben, Interessen, Verhalten oder anderen Merkmalen, um Vorhersagen zu treffen oder Entscheidungen zu unterstützen, die auf diesen Bewertungen basieren.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass in unserem Kirchenamt keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfindet. Sämtliche Entscheidungen, die Ihre personenbezogenen Daten betreffen, werden von unseren Mitarbeitern manuell getroffen. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre individuellen Umstände und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.

Für alle Fragen zum Thema Datenschutz steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte gerne zur Verfügung.

Stand: 08-2025